Art. 4 RPG

Information und Mitwirkung

1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz.
2 Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann.
3 Die Pläne nach diesem Gesetz sind öffentlich.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Charakter des Mitwirkungsrechts im Planungsverfahren
    · 16.06.2009 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Flughafen Zürich: Mitwirkung des Kantons Thurgau im SIL-Koordinationsprozess; Art. 37 Abs. 5 LFG; Art. 3a Abs. 1 VIL; Art. 4 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 RPG; Art. 14 ff
    · 11.05.2007 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Materielle Enteignung; Nichteinzonung durch Festsetzung eines Freihaltebereichs im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne der Art. 15 lit. a und Art. 36 Abs. 3 RPG
    · 28.09.1995 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtsmittel gegen den kantonalen Richtplan, Mitwirkung der Gemeinde im Richtplanverfahren
    · 27.08.2010 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Plangenehmigungsverfügung für eine 380/220/132/65 kV-Hochspannungsleitung zwischen Bitsch/Massaboden-Filet/Mörel-Ulrichen (Gommerleitung).
    · 11.09.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kantonaler Richtplan
    · 26.02.2008 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  • Anwendbarkeit der Kleinsiedlungsverordnung (KSV) auf Liegenschaft Nr. 553, Grundbuch Kemmental
    · 23.11.2022 · 10 Zitierungen
  • 05.02.2018 · 9 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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