Art. 52 RPV

Übergangsbestimmungen

1 Verfahren, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung und der RPG-Änderung vom 20. März 1998 hängig sind, werden nach neuem Recht beurteilt.
2 Hängige Beschwerdeverfahren werden nach bisherigem Recht zu Ende geführt, sofern das neue Recht für den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin nicht günstiger ist.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wiederaufbau eines Wohnhauses; intertemporales Recht
    · 15.02.2001 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zweckänderung eines Kiosks/Buvette in ein Restaurant ausserhalb der Bauzone; Gebäudeteile ohne Baubewilligung
    · 19.07.2001 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erweiterung eines ausserhalb der Bauzone unzulässigen Werkhofs; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
    · 09.11.2005 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Übergangsbestimmung in Bezug auf die Erweiterung der Härtefallregelung bei häuslicher Gewalt
    · 19.03.2025 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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