Art. 124 SchKG

Vorzeitige Verwertung

1 Auf Begehren des Schuldners kann die Verwertung stattfinden, auch wenn der Gläubiger noch nicht berechtigt ist, dieselbe zu verlangen.
2 Der Betreibungsbeamte kann jederzeit Gegenstände verwerten, die schneller Wertverminderung ausgesetzt sind, einen kostspieligen Unterhalt erfordern oder unverhältnismässig hohe Aufbewahrungskosten verursachen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostspieliger Unterhalt. 1. Unter den Begriff des "Unterhalts" fallen auch allfällige Aufbewahrungs- und Lagerkosten. 2. Ob ein Unterhalt "kostspielig" im Sinne des Gesetzes ist, bestimmt sich nach dem Verhältnis des We…
    · 26.02.1985 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 08.01.1975 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 37_I_556
    25.10.1911 · 2 Zitierungen
  4. 4
    · 12.05.1955 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen
    · 18.10.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Sicherungsmassnahmen im Retentionsverfahren (Art. 98 und 283 SchKG)
    · 22.01.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vorzeitige Verwertung (BGer 1B_357/2019 vom 6. November 2019)
    BES.2019.67
    · 11.06.2019 · 4 Zitierungen
  • Pfändungsvollzug
    SCBES.2026.48
    · 19.06.2026 · 2 Zitierungen
  • Notverkauf
    · 03.09.2026 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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