Art. 124 SchKG
Vorzeitige Verwertung
1 Auf Begehren des Schuldners kann die Verwertung stattfinden, auch wenn der Gläubiger noch nicht berechtigt ist, dieselbe zu verlangen.
2 Der Betreibungsbeamte kann jederzeit Gegenstände verwerten, die schneller Wertverminderung ausgesetzt sind, einen kostspieligen Unterhalt erfordern oder unverhältnismässig hohe Aufbewahrungskosten verursachen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kostspieliger Unterhalt. 1. Unter den Begriff des "Unterhalts" fallen auch allfällige Aufbewahrungs- und Lagerkosten. 2. Ob ein Unterhalt "kostspielig" im Sinne des Gesetzes ist, bestimmt sich nach dem Verhältnis des We…2 Zitierungen
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22 Zitierungen
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3BGE 37_I_5562 Zitierungen25.10.1911 · 2 Zitierungen
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41 Zitierungen
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5Vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen0 Zitierungen
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Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Vorzeitige Verwertung (BGer 1B_357/2019 vom 6. November 2019)4 ZitierungenBES.2019.67· 11.06.2019 · 4 Zitierungen
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Pfändungsvollzug2 ZitierungenSCBES.2026.48· 19.06.2026 · 2 Zitierungen
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Notverkauf1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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