Art. 144 SchKG

Zeitpunkt. Art der Vornahme

1 Die Verteilung findet statt, sobald alle in einer Pfändung enthaltenen Vermögensstücke verwertet sind.
2 Es können schon vorher Abschlagsverteilungen vorgenommen werden.
3 Aus dem Erlös werden vorweg die Kosten für die Verwaltung, die Verwertung, die Verteilung und gegebenenfalls die Beschaffung eines Ersatzgegenstandes (Art. 92 Abs. 3) bezahlt.
4 Der Reinerlös wird den beteiligten Gläubigern bis zur Höhe ihrer Forderungen, einschliesslich des Zinses bis zum Zeitpunkt der letzten Verwertung und der Betreibungskosten (Art. 68), ausgerichtet.
5 Die auf Forderungen mit provisorischer Pfändung entfallenden Beträge werden einstweilen bei der Depositenanstalt hinterlegt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Art. 68 Abs. 2 SchKG betrifft nur die Art der Anrechnung des einem einzelnen Gläubiger zufliessenden Betrages
    · 01.07.1964 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 59_III_209
    16.10.1933 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Verteilung (Art. 144 SchKG); Wirkung der paulianischen Anfechtung (Art. 285 ff
    · 19.08.2004 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Lediglich der Nettoerlös, der nach Abzug der Kosten verbleibt, kommt den Gläubigern der vorangehenden Pfändungsgruppen zugute (E. 2)
    · 29.11.1985 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn (Art. 93 SchKG) erfassen
    · 28.02.1957 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 76_III_1
    07.02.1950 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Bewilligung der definitiven Rechtsöffnung (Zahlungsbefehl-Nr.: 15062768)
    BEZ.2016.32
    · 08.08.2016 · 3 Zitierungen
  • Rückforderung von Abschlagszahlungen
    · 06.10.2025 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Bewilligung der definitiven Rechtsöffnung (ZB-Nr.: 16007365) (Beschwerde beim BGer hängig)
    BEZ.2016.34
    · 28.09.2016 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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