Art. 155 SchKG

1 Hat der Gläubiger das Verwertungsbegehren gestellt, so sind die Artikel 97 Abs. 1, 102 Abs. 3, 103 und 106–109 auf das Pfand sinngemäss anwendbar.
2 Das Betreibungsamt benachrichtigt den Schuldner binnen drei Tagen von dem Verwertungsbegehren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schätzung des Pfandes
    · 24.05.2007 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schätzung des zu versteigernden Grundstücks
    · 18.04.2011 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Dritteigentümer des Pfandes
    · 08.12.2000 · 3 Zitierungen
  4. 4
    Schätzung eines Gemäldes in einer Betreibung auf Faustpfandverwertung (Art. 97 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 155 SchKG)
    · 19.12.1984 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 71_III_119
    01.01.1945 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Drittansprache in der Betreibung auf Pfandverwertung; Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren (Art. 155 Abs. 1 SchKG und Art. 106 ff
    · 13.08.1997 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.04.2011 · 3 Zitierungen
  • 23.05.2014 · 2 Zitierungen
  • Versteigerung
    SCBES.2024.25
    · 26.03.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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