Art. 155 SchKG
1 Hat der Gläubiger das Verwertungsbegehren gestellt, so sind die Artikel 97 Abs. 1, 102 Abs. 3, 103 und 106–109 auf das Pfand sinngemäss anwendbar.
2 Das Betreibungsamt benachrichtigt den Schuldner binnen drei Tagen von dem Verwertungsbegehren.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schätzung des Pfandes4 Zitierungen
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2Schätzung des zu versteigernden Grundstücks3 Zitierungen
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3Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Dritteigentümer des Pfandes3 Zitierungen
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4Schätzung eines Gemäldes in einer Betreibung auf Faustpfandverwertung (Art. 97 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 155 SchKG)3 Zitierungen
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5BGE 71_III_1192 Zitierungen01.01.1945 · 2 Zitierungen
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6Drittansprache in der Betreibung auf Pfandverwertung; Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren (Art. 155 Abs. 1 SchKG und Art. 106 ff1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen18.04.2011 · 3 Zitierungen
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2 Zitierungen23.05.2014 · 2 Zitierungen
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Versteigerung1 ZitierungenSCBES.2024.25· 26.03.2024 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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