Art. 16 SchKG
Gebühren
1 Der Bundesrat setzt den Gebührentarif fest.
2 Die im Betreibungs- und Konkursverfahren errichteten Schriftstücke sind stempelfrei.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Entscheide des Arrestgerichts23 Zitierungen
-
2Neuschätzung des Grundstücks durch Sachverständige; Gebührenpflicht9 Zitierungen
-
3Arrestprosequierung; Verwertungsgebühr; Art. 16 SchKG, Art. 30 GebV SchKG; Art. 5 Abs. 2, Art. 8 und 9 BV7 Zitierungen
-
4Gebühren des Betreibungsamtes für die Verwaltung von Grundstücken; Erhebung einer zusätzlichen Gebühr (Art. 27 Abs. 4 GebV SchKG)7 Zitierungen
-
5Begriff der Betreibungskosten6 Zitierungen
-
6BGE 54_I_1615 Zitierungen18.07.1928 · 5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Kosten (Einsprache gegen den Arrestbefehl)5 Zitierungen
-
3 Zitierungen16.12.2013 · 3 Zitierungen
-
Zustellung des Zahlungsbefehls; Gebühren3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.