Art. 199 StGB

Wer den kantonalen Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung der Prostitution und über die Verhinderung belästigender Begleiterscheinungen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 76_IV_237
    01.01.1950 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Widerhandlung gegen den Beschluss des Zürcher Stadtrates über die Strassenprostitution
    · 16.04.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gewinnsucht
    · 05.12.1983 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden
    · 08.01.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    1. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht)
    · 31.01.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 72_IV_101
    01.01.1946 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Einziehung
    · 26.10.2011 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Menschenhandel, Förderung der Prostitution etc.
    STBER.2023.53
    · 20.12.2022 · 1 Zitierungen
  • Opferhilfe
    VWBES.2021.104
    · 20.03.2019 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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