Art. 324 StGB

Ungehorsam dritter Personen im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren

Mit Busse wird bestraft:
1. die erwachsene Person, die dem Konkursamt nicht alle Vermögensstücke eines gestorbenen oder flüchtigen Schuldners, mit dem sie in gemeinsamem Haushalt gelebt hat, angibt und zur Verfügung stellt (Art. 222 Abs. 2 SchKG );
2. wer sich binnen der Eingabefrist nicht als Schuldner des Konkursiten anmeldet (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG);
3. wer Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzt und sie dem Konkursamt binnen der Eingabefrist nicht zur Verfügung stellt (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 4 SchKG);
4. wer Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger besitzt und sie den Liquidatoren nach Ablauf der Verwertungsfrist nicht abliefert (Art. 324 Abs. 2 SchKG);
5. der Dritte, der seine Auskunfts- und Herausgabepflichten nach den Artikeln 57a Abs. 1, 91 Abs. 4, 163 Abs. 2, 222 Abs. 4 und 341 Abs. 1 SchKG verletzt.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auskunftspflicht des Dritten, der Gewahrsam an Arrestgegenständen ausübt; Strafandrohung bei Verletzung dieser Pflicht
    · 30.09.1999 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Auskunftspflicht von Behörden (Art. 91 Abs. 5 SchKG)
    · 24.03.1998 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verhältnis der Art. 286 und 292 StGB zu den Bestimmungen über den Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren (Art. 323 und 324 StGB).
    · 22.12.1955 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Auskunftspflicht Dritter (Pfändung)
    · 23.10.2023 · 3 Zitierungen
  • Auskünfte von Dritten über Vermögenswerte des Schuldners
    · 09.05.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Aufforderung an den Abtretungsgläubiger zur Berichterstattung
    · 27.09.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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