Art. 76 StGB

1 Freiheitsstrafen werden in einer geschlossenen oder offenen Strafanstalt vollzogen.
2 Der Gefangene wird in eine geschlossene Strafanstalt oder in eine geschlossene Abteilung einer offenen Strafanstalt eingewiesen, wenn die Gefahr besteht, dass er flieht, oder zu erwarten ist, dass er weitere Straftaten begeht.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Überprüfung altrechtlicher Verwahrungen (Ziff. 2 Abs. 2 SchlBest
    · 10.10.2008 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer
    · 25.02.2016 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit
    · 22.10.2015 · 12 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB Massnahmeantritt / Vollzugsregelung
    VB.2014.00726
    · 13.05.2015 · 8 Zitierungen
  • VB.2014.00726
    19.12.2013 · 8 Zitierungen
  • Stationäre therapeutische Massnahme (Art. 59 StGB).
    · 27.06.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

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