Art. 76 StGB
1 Freiheitsstrafen werden in einer geschlossenen oder offenen Strafanstalt vollzogen.
2 Der Gefangene wird in eine geschlossene Strafanstalt oder in eine geschlossene Abteilung einer offenen Strafanstalt eingewiesen, wenn die Gefahr besteht, dass er flieht, oder zu erwarten ist, dass er weitere Straftaten begeht.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Überprüfung altrechtlicher Verwahrungen (Ziff. 2 Abs. 2 SchlBest14 Zitierungen
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2Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer13 Zitierungen
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3Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit12 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB Massnahmeantritt / Vollzugsregelung8 ZitierungenVB.2014.00726· 13.05.2015 · 8 Zitierungen
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VB.2014.007268 Zitierungen19.12.2013 · 8 Zitierungen
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Stationäre therapeutische Massnahme (Art. 59 StGB).5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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