Art. 95 StGB

1 Das Gericht und die Strafvollzugsbehörde können vor ihrem Entscheid über Bewährungshilfe und Weisungen einen Bericht der Behörde einholen, die für die Bewährungshilfe, die Kontrolle der Weisungen oder den Vollzug der Tätigkeitsverbote oder der Kontakt- und Rayonverbote zuständig ist. Die betroffene Person kann zum Bericht Stellung nehmen. Abweichende Stellungnahmen sind im Bericht festzuhalten.
2 Die Anordnung von Bewährungshilfe und die Weisungen sind im Urteil oder im Entscheid festzuhalten und zu begründen.
3 Entzieht sich der Verurteilte der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen oder sind die Bewährungshilfe oder die Weisungen nicht durchführbar oder nicht mehr erforderlich, so erstattet die zuständige Behörde dem Gericht oder den Strafvollzugsbehörden Bericht.
4 Das Gericht oder die Strafvollzugsbehörde kann in den Fällen nach Abs. 3:
  1. a. die Probezeit um die Hälfte verlängern;
  2. b. die Bewährungshilfe aufheben oder neu anordnen;
  3. c. die Weisungen ändern, aufheben oder neue Weisungen erteilen.
5 Das Gericht kann in den Fällen nach Abs. 3 die bedingte Strafe widerrufen oder die Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug anordnen, wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass der Verurteilte neue Straftaten begeht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 13.02.1968 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Nichtbewährung, Rückversetzung des bedingt Entlassenen
    · 16.03.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 68 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. 1. Schwerste Tat im Sinne des Art. 68 Ziff. 1 Abs. 1 StGB kann nur die mit der schwersten Strafe bedrohte, nicht die nach den Umständen des konkreten Falles verschuldensmässig am schwersten…
    · 23.02.1967 · 2 Zitierungen
  4. 4
    An deren Stelle darf nicht eine Strafe ausgesprochen werden.
    · 23.02.1970 · 1 Zitierungen
  5. 5
    · 11.03.1968 · 1 Zitierungen
  6. 6
    · 27.10.1966 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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