Art. 365 StPO

Entscheid

1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen.
2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich.
3 Der Entscheid des Gerichts kann mit Berufung angefochten werden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide
    · 03.09.2015 · 48 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren
    · 06.03.2017 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sicherheitshaft im Hinblick auf einen selbstständigen nachträglichen Entscheid; anwendbare Verfahrensregeln
    · 28.05.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
    · 17.08.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Verlängerung einer stationären Massnahme
    · 26.05.2016 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  • Anordnung einer stationären psychiatrischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB (Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 27. Juni 2018) (BGer-Nr. 6B_1035 vom 22. Oktober 2019)
    BES.2018.149
    · 12.06.2019 · 5 Zitierungen
  • Anordnung einer stationären psychiatrischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB (Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 27. Juni 2018)
    BES.2018.149
    · 18.09.2013 · 5 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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