Art. 365 StPO
Entscheid
1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen.
2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich.
3 Der Entscheid des Gerichts kann mit Berufung angefochten werden.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide48 Zitierungen
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2Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren17 Zitierungen
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3Sicherheitshaft im Hinblick auf einen selbstständigen nachträglichen Entscheid; anwendbare Verfahrensregeln0 Zitierungen
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4Nachträgliche Gesamtstrafenbildung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verlängerung einer stationären Massnahme15 Zitierungen
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Anordnung einer stationären psychiatrischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB (Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 27. Juni 2018) (BGer-Nr. 6B_1035 vom 22. Oktober 2019)5 ZitierungenBES.2018.149· 12.06.2019 · 5 Zitierungen
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Anordnung einer stationären psychiatrischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 1 StGB (Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 27. Juni 2018)5 ZitierungenBES.2018.149· 18.09.2013 · 5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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