Art. 422 StPO

Begriff

1 Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den Auslagen im konkreten Straffall.
2 Auslagen sind namentlich:
  1. a. Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Verbeiständung;
  2. b. Kosten für Übersetzungen;
  3. c. Kosten für Gutachten;
  4. d. Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden;
  5. e. Post-, Telefon- und ähnliche Spesen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begriff der Verfahrenskosten; gesetzliche Regelung der Gebühren; interne Weisungen; Beleg von Auslagen
    · 05.11.2015 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gebühren
    · 10.07.2020 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen bei Anfechtung des Entschädigungsentscheids durch die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft; Art 135 Abs. 3 StPO
    · 30.10.2014 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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