Art. 17 SVG

1 Der auf bestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der verfügten Entzugsdauer wiedererteilt werden, wenn die betroffene Person an einer von der Behörde anerkannten Nachschulung teilgenommen hat. Die Mindestentzugsdauer darf nicht unterschritten werden.
2 Der für mindestens ein Jahr entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden, wenn das Verhalten der betroffenen Person zeigt, dass die Administrativmassnahme ihren Zweck erfüllt hat. Die Mindestentzugsdauer und zwei Drittel der verfügten Entzugsdauer müssen jedoch abgelaufen sein.
3 Der auf unbestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden, wenn eine allfällige gesetzliche oder verfügte Sperrfrist abgelaufen ist und die betroffene Person die Behebung des Mangels nachweist, der die Fahreignung ausgeschlossen hat.
4 Der für immer entzogene Führerausweis kann nur unter den Bedingungen des Artikels 23 Abs. 3 wiedererteilt werden. Erfolgte der Entzug gestützt auf Artikel 16d Abs. 3 Bst. b, so kann der Ausweis frühestens nach zehn Jahren und nur aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Beurteilung wieder erteilt werden.
5 Missachtet die betroffene Person die Auflagen oder missbraucht sie in anderer Weise das in sie gesetzte Vertrauen, so ist der Ausweis wieder zu entziehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sicherungsentzug des Führerausweises, Anforderungen an die Abklärung der Trunksucht
    · 09.10.2002 · 197 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sicherungsentzug des Führerausweises, Drogensucht, Abklärung der Fahreignung
    · 05.12.2000 · 90 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sicherungsentzug; Wiedererteilung des Führerausweises unter einer Alkoholabstinenzauflage; Haaranalyse; Vertrauensschutz bei Klarstellung der Rechtsprechung; Art. 16d Abs. 1 und Art. 17 Abs. 5 SVG
    · 13.06.2014 · 88 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Entzug des Führerausweises wegen Drogensucht (Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG, Art. 16 Abs. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1bis SVG)
    · 23.10.1998 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Sicherungsentzug, Abklärung der Fahreignung, vorsorglicher Entzug
    · 11.10.1999 · 48 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Kaskadensystem der Mindestentzugsdauern bei schweren Widerhandlungen
    · 17.04.2015 · 44 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 25.11.2010 · 40 Zitierungen
  • 23.03.2010 · 40 Zitierungen
  • 10.12.2010 · 39 Zitierungen

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