Art. 2 USG
Verursacherprinzip
Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kostentragung für Lärmschutzmassnahmen entlang der Autobahn A2; Verursacherprinzip; abgaberechtliche Qualifizierung des Kostenanteils20 Zitierungen
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2Seine Entsorgung ist nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren (E. 4)19 Zitierungen
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3Kostentragung für die Sanierung von Altlasten (Art. 32d USG); Kostenpflicht des Standortinhabers; Bemessung seines Kostenanteils10 Zitierungen
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4Legalitätsprinzip im Abgaberecht9 Zitierungen
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5Gesetz über die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Arosa vom 248 Zitierungen
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6Abgabesatz für Abfallausfuhr in Untertagedeponie; akzessorische Normenkontrolle7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen22.04.2010 · 11 Zitierungen
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6 Zitierungen04.10.2012 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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