Art. 20 USG

Schallschutz bei bestehenden Gebäuden

1 Lassen sich die Lärmimmissionen auf bestehende Gebäude in der Umgebung von bestehenden Strassen, Flughäfen, Eisenbahnanlagen oder anderen öffentlichen oder konzessionierten ortsfesten Anlagen durch Massnahmen bei der Quelle nicht unter den Alarmwert herabsetzen, so werden die Eigentümer der betroffenen Gebäude verpflichtet, Räume, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, mit Schallschutzfenstern zu versehen oder durch ähnliche bauliche Massnahmen zu schützen.
2 Die Eigentümer der lärmigen ortsfesten Anlagen tragen die Kosten für die notwendigen Schallschutzmassnahmen, sofern sie nicht nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Baueingabe des betroffenen Gebäudes:
  1. a. die Immissionsgrenzwerte schon überschritten wurden; oder b. die Anlageprojekte bereits öffentlich aufgelegt waren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schallschutz an bestehenden Gebäuden entlang einer Kantonsstrasse, Sanierung, Kostentragungspflicht des Strasseneigentümers. 1. Beschwerdebefugnis eines Kantons, der die ihm auferlegte Pflicht zur Bezahlung von Schallsc…
    · 16.02.1996 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verjährung enteignungsrechtlicher Entschädigungsansprüche für übermässige Lärmbelastung durch Flugverkehr
    · 27.07.2004 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Instandsetzung und Sanierung eines Nationalstrassenabschnitts; Qualifikation als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV trotz Reduktion der Lärmimmissionen
    · 14.10.2015 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Entschädigungsansprüche für übermässige Lärmbelastung durch Flugverkehr; Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit; umweltschutzrechtliche Ansprüche der von übermässigen Fluglärm-Immissionen betroffenen Grundeigentümer
    · 08.06.2010 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei sanierungspflichtigen öffentlichen Anlagen
    · 12.11.1997 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Umweltrecht (Lärmsanierung Grabenstrasse)
    · 03.02.2016 · 4 Zitierungen
  • VB.2022.00528
    20.04.2023 · 3 Zitierungen
  • · 10.12.2009 · 3 Zitierungen

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