Art. 48 USG

Gebühren

1 Für Bewilligungen, Kontrollen und besondere Dienstleistungen nach diesem Gesetz wird eine Gebühr erhoben.
2 Im Bund bestimmt der Bundesrat, in den Kantonen die nach kantonalem Recht zuständige Behörde die Ansätze.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Legalitätsprinzip im Abgaberecht
    · 26.09.1997 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostentragung für Lärmschutzmassnahmen entlang der Autobahn A2; Verursacherprinzip; abgaberechtliche Qualifizierung des Kostenanteils
    · 02.06.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kostenauflage bei Einstellung einer kartellrechtlichen Untersuchung durch die Wettbewerbskommission
    · 25.04.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Schutz von neuen Gebäuden gegen Innenlärm, Begriff des Störers
    · 18.03.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Feststellungsverfügung bezüglich der Gebührenrechnungen des Kantons Bern für die Abgabe einer Stellungnahme in Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
    · 10.10.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • 09.01.2023 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • VB.2012.00552
    29.04.2013 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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