Art. 105 UVG

Einsprache gegen eine Prämienrechnung

Eine Einsprache (Art. 52 ATSG ) kann auch gegen eine auf einer Verfügung beruhenden Prämienrechnung erhoben werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 105 Abs. 1 UVG. - Das Rügeprinzip gilt grundsätzlich auch im Einspracheverfahren. - Soweit die Verfügung in der Einsprache unangefochten bleibt und nicht von Amtes wegen überprüft wird, tritt sie in Teilrechtskraft.
    · 04.08.1993 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 24.09.1991 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 105 Abs. 1 UVG: Unentgeltliche Verbeiständung im Verwaltungsverfahren
    · 05.01.1999 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
  5. 5
    · 04.09.1995 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Unerheblich ist demgegenüber, ob die zusätzliche durch den zweiten Unfall begründete Invalidität die aus dem ersten Unfall resultierende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit übersteigt
    · 02.06.1999 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 23.09.2008 · 1 Zitierungen
  • Arbeitsvergabe an Unterakkordanten mit jur. Persönlichkeit; rechtsmissbräuchliche Prämienumgehung; Nacherfassung von Zahlungen als prämienpflichtiger Verdienst rechtens
    UV.2024.00172
    · 07.08.2025 · 0 Zitierungen
  • Arbeitsvergabe an Unterakkordanten mit jur. Persönlichkeit; für ausgeliehene Bauarbeiter, Rechtsmissbräuchliche Prämienumgehung; Nacherfassung von Zahlungen als prämienpflichtiger Verdienst rechtens
    UV.2023.00080
    · 10.08.2024 · 0 Zitierungen

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