Art. 106 UVG
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Insofern umfasst die Übergangsbestimmung des Art. 82 Abs. 2 ATSG auch negative kantonale Regelungen. (Erw. 5)83 Zitierungen
-
2Art. 104 MVG: Fristenstillstand bei negativer kantonaler Regelung44 Zitierungen
-
3Art. 106 Abs. 1, Art. 110 UVG: Einrede der Rechtshängigkeit (Litispendenz)10 Zitierungen
-
4Art. 96 ff. und Art. 105 ff10 Zitierungen
-
5Art. 105 Abs. 1 UVG. - Das Rügeprinzip gilt grundsätzlich auch im Einspracheverfahren. - Soweit die Verfügung in der Einsprache unangefochten bleibt und nicht von Amtes wegen überprüft wird, tritt sie in Teilrechtskraft.9 Zitierungen
-
6Art. 106 Abs. 2 UVG: Rechtsverweigerung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Die 3-monatige UV-Beschwerdefrist steht während dem im Jahr 2004 verstrichenen Teil der (vom 18. Dezember bis zum 1. Januar) dauernden Gerichtsferien nicht still1 ZitierungenUV.2005.00049· 23.02.2005 · 1 Zitierungen
-
Unfallversicherung0 Zitierungen
-
Unfallversicherung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.