Art. 1a UVG

Versicherte

1 Obligatorisch versichert sind nach diesem Gesetz:
  1. a. die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der Heimarbeiter, Lernende, Praktikanten, Volontäre sowie der in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätigen Personen;
  2. b. die Personen, welche die Voraussetzungen nach Artikel 8 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982 (AVIG) erfüllen oder Entschädigungen nach Artikel 29 AVIG beziehen (arbeitslose Personen);
  3. c. die Personen, die in einer Anstalt oder Werkstätte nach Artikel 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) oder in einem Betrieb an Massnahmen der Invalidenversicherung teilnehmen, sofern sie in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen.
2 Der Bundesrat kann die Versicherungspflicht ausdehnen auf Personen, die in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen. Er kann Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorsehen, namentlich für mitarbeitende Familienglieder, für unregelmässig Beschäftigte und für Personen, die im Sinne von Artikel 2 Abs. 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen begünstigt sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 05.05.2015 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Arbeitnehmereigenschaft eines (Amateur-)Eishockeyspielers und -trainers; Arbeitgebereigenschaft; Zuständigkeit des Unfallversicherers
    · 30.04.2021 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV: Zuständiger Unfallversicherer
    · 15.12.2006 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Nichtberufsunfälle
    · 19.06.2024 · 4 Zitierungen
  5. 5
    Art. 103 lit. a OG: Einsprachelegitimation
    · 11.10.2004 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2).
    · 24.01.2019 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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