Art. 14 UVV
Berufskrankheiten
Die schädigenden Stoffe und arbeitsbedingten Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes sind im Anhang 1 aufgeführt.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 9 Abs. 2 und Art. 118 Abs. 1 UVG207 Zitierungen
-
2Anhang 1 UVV: Merkmale der Berufskrankheit eines Bronchialkarzinoms nach einer beruflichen Asbeststaubexposition43 Zitierungen
-
3Generalklausel) wird der dadurch bewirkten Verursachung gleichgestellt32 Zitierungen
-
4Art. 9 Abs. 2 UVG: Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Krankheit31 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Unfallversicherung (Berufskrankheit)20 Zitierungen
-
Unfallversicherung (Berufskrankheit)15 Zitierungen
-
Unfallversicherung (Berufskrankheit)10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.