Art. 40 VVG

Hat der Anspruchsberechtigte oder sein Vertreter Tatsachen, welche die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens ausschliessen oder mindern würden, zum Zwecke der Täuschung unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen oder hat er die ihm nach Massgabe des Artikels 39 dieses Gesetzes obliegenden Mitteilungen zum Zwecke der Täuschung zu spät oder gar nicht gemacht, so ist das Versicherungsunternehmen gegenüber dem Anspruchsberechtigten an den Vertrag nicht gebunden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eintritt des Versicherungsfalls; Beweis
    · 29.01.2004 · 212 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beweis des Eintritts des Versicherungsfalls, Beweislast des Anspruchsberechtigten; Beweislastverteilung
    · 31.08.2021 · 61 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs; Beweismass
    · 11.01.2022 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 78_II_278
    03.07.1952 · 36 Zitierungen
  5. 5
    Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs (Art. 40 VVG)
    · 11.03.2005 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verletzung der Meldepflicht
    · 12.11.2013 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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