Art. 13 VwVG

1 Die Parteien sind verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken:
  1. a. in einem Verfahren, das sie durch ihr Begehren einleiten;
  2. b. in einem anderen Verfahren, soweit sie darin selbständige Begehren stellen;
  3. c. soweit ihnen nach einem anderen Bundesgesetz eine weitergehende Auskunfts- oder Offenbarungspflicht obliegt.
1bis Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich nicht auf die Herausgabe von Gegenständen und Unterlagen aus dem Verkehr einer Partei mit ihrem Anwalt, wenn dieser nach dem Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000 zur Vertretung vor schweizerischen Gerichten berechtigt ist.
2 Die Behörde braucht auf Begehren im Sinne von Abs. 1 Bst. a oder b nicht einzutreten, wenn die Parteien die notwendige und zumutbare Mitwirkung verweigern.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung (Art. 27 und 41 BüG); Beweis der Einbürgerungsvoraussetzungen; tatsächliche Vermutung
    · 07.09.2004 · 394 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung; Mitwirkungspflicht der Partei
    · 22.11.2005 · 285 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung
    · 14.02.2014 · 135 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Öffentliches Beschaffungswesen, wettbewerbsneutrales Verhalten staatlicher Anbieter, Ausschluss vom Vergabeverfahren
    · 22.05.2017 · 102 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Festsetzung des Netznutzungsentgelts; anrechenbare Kapitalkosten; synthetische Methode zur Berechnung der Anschaffungs- bzw
    · 03.07.2012 · 98 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Preisüberwachung, Herabsetzung missbräuchlich hoher Abonnementspreise für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen über Kabelnetz
    · 14.06.2004 · 85 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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