Art. 25a VwVG

1 Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann von der Behörde, die für Handlungen zuständig ist, welche sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen und Rechte oder Pflichten berühren, verlangen, dass sie:
  1. a. widerrechtliche Handlungen unterlässt, einstellt oder widerruft;
  2. b. die Folgen widerrechtlicher Handlungen beseitigt;
  3. c. die Widerrechtlichkeit von Handlungen feststellt.
2 Die Behörde entscheidet durch Verfügung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfügung über aufsichtsrechtliche Realakte des ENSI (Störfallvorsorge KKW Mühleberg)
    · 11.04.2014 · 62 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsschutz gegen die Kampagne "LOVE LIFE - bereue nichts" als Realakt in der Form einer amtlichen Warnung und Empfehlung in generell-abstrakter Struktur
    · 15.06.2018 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anordnung einer Begutachtung
    · 22.04.2010 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtsschutz gegen die Schliessung der Kehrichtsammelstelle einer Gemeindefraktion; Rechtsweggarantie (Art. 29a BV)
    · 12.04.2017 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gesuch um Erlass einer Verfügung über Realakte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz; Zulässigkeit des Nichteintretens der Gesuchsadressaten
    · 05.05.2020 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Gesuch um Erlass einer Verfügung im Rahmen eines "Health Technology Assessment (HTA)"
    · 06.11.2019 · 22 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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