Art. 31 VZV

Informationspflicht

Wird ein Lernfahr- oder ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit oder für immer verfügt, so informiert die Entzugsbehörde die betroffene Person bei der Eröffnung der Verfügung über die Bedingungen zum Wiedererwerb des Lernfahr- oder des Führerausweises.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bestimmung des leichten Falles bei Führerausweisentzug/Verwarnung
    · 19.11.1999 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts; Führerausweisentzug
    · 30.03.2000 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Führerausweisentzug, Abgrenzung des leichten vom mittelschweren Fall
    · 30.03.2000 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz, Abgrenzung der leichten von der mittelschweren Widerhandlung, Verwarnung, Führerausweisentzug
    · 08.01.2009 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Ungenügender Abstand beim Hintereinanderfahren, Führerausweisentzug
    · 23.06.2000 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entzug des Führerausweises
    · 08.01.2009 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2025.238
    WBE.2025.238
    · 27.11.2025 · 1 Zitierungen
  • Anordnung einer ärztlichen Untersuchung und Vorschussleistung
    · 30.01.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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