Art. 33 VZV

Umfang des Entzuges

1 Der Entzug des Lernfahr- oder des Führerausweises einer Kategorie oder Unterkategorie hat den Entzug des Lernfahr- und des Führerausweises aller Kategorien, aller Unterkategorien und der Spezialkategorie F zur Folge.
2 Der Entzug des Lernfahr- oder des Führerausweises einer Spezialkategorie hat den Entzug des Lernfahr- und des Führerausweises aller Spezialkategorien zur Folge.
3 Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn ein Entzug aus medizinischen Gründen verfügt wird.
4 Die Entzugsbehörde kann:
  1. a. mit dem Lernfahr- oder dem Führerausweis einer Kategorie oder Unterkategorie auch den Führerausweis der Spezialkategorien G und M entziehen;
  2. b. mit dem Lernfahr- oder dem Führerausweis einer Spezialkategorie auch den Lernfahr- oder den Führerausweis der Kategorien und Unterkategorien entziehen.
5 Die kantonale Behörde kann Ausweisinhabern eine Bewilligung für Fahrten während des Lernfahr- oder des Führerausweisentzugs erteilen, sofern diese zu ihrer Berufsausübung notwendig sind. Sie legt die Einzelheiten der bewilligten Fahrten in ihrer Verfügung fest. Voraussetzung ist, dass der Ausweis:
  1. a. wegen einer leichten Widerhandlung nach Artikel 16a SVG entzogen wird;
  2. b. nicht auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird; und c. in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden ist.
6 In Härtefällen kann die kantonale Behörde unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestdauer den Ausweisentzug je Kategorie, Unterkategorie oder Spezialkategorie für eine unterschiedliche Dauer verfügen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Warnungsentzug
    · 09.01.2002 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entzug des Führerausweises; Massnahmeempfindlichkeit infolge beruflicher Angewiesenheit
    · 24.01.1997 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Warnungsentzug des Führerausweises
    · 19.11.1997 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sicherungsentzug, Abklärung der Fahreignung, vorsorglicher Entzug
    · 11.10.1999 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rechtsnatur des Führerausweisentzugs zu Warnzwecken, Öffentlichkeit des Verfahrens
    · 11.01.1995 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Führerausweisentzug bei Fahren trotz Ausweisentzug
    · 30.04.1997 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 30.10.2001 · 7 Zitierungen
  • 19.10.2021 · 4 Zitierungen
  • Entzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit; Einholung eines Obergutachtens
    · 21.03.2003 · 3 Zitierungen

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