Art. 35 VZV

Verlängerung der Probezeit

1 Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises der Kategorien und Unterkategorien führt, und endet dieser Entzug während der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach dem Ablaufdatum des entzogenen Führerausweises auf Probe.
2 Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sicherungsentzug des Führerausweises, Drogensucht, Abklärung der Fahreignung
    · 05.12.2000 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorsorglicher Führerausweisentzug (Art. 35 Abs. 3 VZV)
    · 14.08.1996 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Warnungsentzug wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand und Sicherungsentzug wegen Trunksucht
    · 23.06.1999 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sicherungsentzug, Abklärung der Fahreignung, vorsorglicher Entzug
    · 11.10.1999 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Entzug des Führerausweises wegen Drogensucht (Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG, Art. 16 Abs. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1bis SVG)
    · 23.10.1998 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Wiedererteilung des zu Warnzwecken entzogenen Führerausweises
    · 11.11.2003 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 09.02.2015 · 2 Zitierungen
  • . Vielmehr wurde auf Anordnung der Polizei eine ärztliche Blutprobe entnommen und die Blutalkoholkonzentration (mit negativem Ergebnis) gemessen.
    · 27.11.2002 · 2 Zitierungen
  • VB.2002.00169
    27.11.2002 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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