Art. 226 ZGB
Beweis
Alle Vermögenswerte gelten als Gesamtgut, solange nicht bewiesen ist, dass sie Eigengut eines Ehegatten sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 77_I_16 Zitierungen16.05.1951 · 6 Zitierungen
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2BGE 58_II_15 Zitierungen22.01.1932 · 5 Zitierungen
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3Ehevertrag; Rechtsmissbrauch3 Zitierungen
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4Berufung. 1. Streitwert (Art. 36 OG) bei Anfechtung eines Ehevertrags durch einen Erben (Erw. 1). 2. Können die Gegenbemerkungen der kantonalen Behörde (Art. 56 OG) tatsächliche Feststellungen im Sinne von Art. 63 Abs.…2 Zitierungen
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5BGE 53_II_972 Zitierungen01.01.1927 · 2 Zitierungen
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6Art. 226 ZGB: Zuweisung des Gesamtgutes durch Ehevertrag an den überlebenden Ehegatten1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ehescheidung (güterrechtliche Auseinandersetzung)0 Zitierungen
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0 Zitierungen18.11.2019 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen09.12.2003 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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