Art. 317 ZGB
Zusammenarbeit in der Jugendhilfe
Die Kantone sichern durch geeignete Vorschriften die zweckmässige Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindesschutzes, des Jugendstrafrechts und der übrigen Jugendhilfe.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 75_II_3334 Zitierungen15.12.1949 · 4 Zitierungen
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2BGE 79_II_2532 Zitierungen03.07.1953 · 2 Zitierungen
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3BGE 68_II_2772 Zitierungen01.05.1942 · 2 Zitierungen
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4Vaterschaftsklage. 1. Voraussetzungen der Beurteilung durch das Bundesgericht als einzige Instanz (Art. 41 lit. c OG). 2. Ausschluss der Vaterschaft des Beklagten auf Grund der Bestimmung des Blutfaktors Kell (Art. 314…1 Zitierungen
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5BGE 43_II_1401 Zitierungen09.03.1917 · 1 Zitierungen
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6Vaterschaftsklage; negativer Abstammungsbeweis (Art. 314 ZGB)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Zivilgericht / Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz — XBE.2023.391 ZitierungenXBE.2023.39· 12.06.2023 · 1 Zitierungen
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Kindesschutzmassnahmen, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts1 Zitierungen
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Kindesschutzmassnahmen / Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht / vorsorgliche Massnahmen / unentgeltliche Rechtspflege1 ZitierungenPQ220039· 21.06.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.