Art. 432 ZGB

Vertrauensperson

Jede Person, die in einer Einrichtung untergebracht wird, kann eine Person ihres Vertrauens beiziehen, die sie während des Aufenthalts und bis zum Abschluss aller damit zusammenhängenden Verfahren unterstützt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 75_II_27
    01.01.1949 · 4 Zitierungen
  2. 2
    Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff
    · 13.11.1958 · 3 Zitierungen
  3. 3
    Bevormundung wegen Freiheitsstrafe
    · 02.07.1965 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 78_II_405
    13.11.1952 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Entmündigung wegen Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB)
    · 17.03.1983 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 71_II_68
    01.01.1945 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Befugnis zur Rechtsverweigerungs
    · 05.11.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2014.331
    WBE.2014.331
    · 15.12.2014 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2024.288
    WBE.2024.288
    · 02.09.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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