Art. 441 ZGB
Aufsichtsbehörde
1 Die Kantone bestimmen die Aufsichtsbehörden.
2 Der Bundesrat kann Bestimmungen über die Aufsicht erlassen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde beim zuständigen Gericht; Regelung im Kanton Zürich1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen17.12.2012 · 2 Zitierungen
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VB.2024.000051 Zitierungen20.12.2024 · 1 Zitierungen
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100 2025 750 Zitierungen22.04.2025 · 0 Zitierungen
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