Art. 441 ZGB

Aufsichtsbehörde

1 Die Kantone bestimmen die Aufsichtsbehörden.
2 Der Bundesrat kann Bestimmungen über die Aufsicht erlassen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde beim zuständigen Gericht; Regelung im Kanton Zürich
    · 17.12.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 17.12.2012 · 2 Zitierungen
  • VB.2024.00005
    20.12.2024 · 1 Zitierungen
  • 100 2025 75
    22.04.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.