Art. 450a ZGB
Beschwerdegründe
1 Mit der Beschwerde kann gerügt werden: 1. Rechtsverletzung; 2. unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts; 3. Unangemessenheit.
2 Ferner kann wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Beschwerde geführt werden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Erlaubnis der Auswanderung des Kindes; Entzug der aufschiebenden Wirkung; Unabhängigkeit der KESB; Rechtsweggarantie; wirksame Beschwerde23 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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62 Zitierungen11.04.2013 · 62 Zitierungen
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Errichtung einer Beistandschaft, Validierung Vorsorgeauftrag37 ZitierungenVD.2020.69· 08.10.2020 · 37 Zitierungen
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Anordnung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB31 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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