Art. 552 ZGB

Siegelung der Erbschaft

Die Siegelung der Erbschaft wird in den Fällen angeordnet, für die das kantonale Recht sie vorsieht.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Umfang der Auskunftspflicht beim Sicherungsinventar
    · 16.07.1992 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 51_I_428
    01.01.1925 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 100 2023 218
    31.03.2025 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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