Art. 621quater ZGB
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bäuerliches Erbrecht; ungeteilte Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Art. 620 ff0 Zitierungen
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2Sie ist weder unsittlich noch rechtswidrig und verpflichtet den Vermächtnisnehmer auf dessen Lebenszeit, mindestens aber so lange, als er die Vorteile des Vermächtnisses geniesst.0 Zitierungen
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3BGE 76_II_1290 Zitierungen16.02.1950 · 0 Zitierungen
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4BGE 76_II_1240 Zitierungen01.01.1950 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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