Art. 759 ZGB
Aufsicht
Der Eigentümer kann gegen jeden widerrechtlichen oder der Sache nicht angemessenen Gebrauch Einspruch erheben.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mitarbeit der Ehefrau in der Arztpraxis des Mannes0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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