Art. 779f ZGB
Voraussetzungen
Wenn der Bauberechtigte in grober Weise sein dingliches Recht überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen verletzt, so kann der Grundeigentümer den vorzeitigen Heimfall herbeiführen, indem er die Übertragung des Baurechts mit allen Rechten und Lasten auf sich selber verlangt.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Baurecht, für die Ausübung des vorzeitigen Heimfallrechts notwendige formelle Voraussetzungen1 Zitierungen
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2Zustimmung des Grundeigentümers zur Übertragung eines selbständigen und dauernden Baurechts0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grundbuch1 Zitierungen
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HG 2023 820 Zitierungen23.03.2025 · 0 Zitierungen
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SB.2024.000010 Zitierungen27.03.2024 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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