Art. 779f ZGB

Voraussetzungen

Wenn der Bauberechtigte in grober Weise sein dingliches Recht überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen verletzt, so kann der Grundeigentümer den vorzeitigen Heimfall herbeiführen, indem er die Übertragung des Baurechts mit allen Rechten und Lasten auf sich selber verlangt.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Baurecht, für die Ausübung des vorzeitigen Heimfallrechts notwendige formelle Voraussetzungen
    · 12.12.2023 · 1 Zitierungen
  2. 2
    Zustimmung des Grundeigentümers zur Übertragung eines selbständigen und dauernden Baurechts
    · 26.11.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Grundbuch
    · 26.11.2008 · 1 Zitierungen
  • HG 2023 82
    23.03.2025 · 0 Zitierungen
  • SB.2024.00001
    27.03.2024 · 0 Zitierungen

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