Art. 793 ZGB
Arten
1 Das Grundpfand wird als Grundpfandverschreibung oder als Schuldbrief bestellt.
2 Die Bestellung anderer Arten des Grundpfandes ist nicht gestattet.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
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2Ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung (E. 2).0 Zitierungen
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3BGE 56_II_4440 Zitierungen01.01.1930 · 0 Zitierungen
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4BGE 53_I_4720 Zitierungen09.12.1927 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen06.09.2001 · 1 Zitierungen
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Beschwerde0 ZitierungenPS250338· 07.04.2026 · 0 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 2. Zivilkammer — ZOR.2022.50 ZitierungenZOR.2022.5· 30.05.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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