Art. 826 ZGB
Recht auf Löschung
Ist die Forderung untergegangen, so kann der Eigentümer des belasteten Grundstückes vom Gläubiger verlangen, dass er die Löschung des Eintrages bewillige.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
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288 OG. 1. Behandlung einer staatsrechtlichen Beschwerde, wenn der Beschwerdeführer auch eine Berufung eingereicht hat (Erw. 1). 2. Frage des berechtigten Beschwerdeinteresses einer Partei, die zwar vor kantonaler Instan…0 Zitierungen
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30 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grundbuchberichtigungsklage (Löschung von Schuldbriefen)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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