Art. 92 ZGB

Hat eine oder einer der Verlobten im Hinblick auf die Eheschliessung in guten Treuen Veranstaltungen getroffen, so kann sie oder er bei Auflösung des Verlöbnisses von der oder dem andern einen angemessenen Beitrag verlangen, sofern dies nach den gesamten Umständen nicht als unbillig erscheint.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ein Verlöbnis liegt nur bei beidseitigem Eheversprechen vor, und es können Ansprüche aus Verlöbnisbruch grundsätzlich nicht mit Vorgängen begrundet werden, die sich vor der Verlobung ereignet haben
    · 08.11.1957 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vaterschaftsklage auf Zusprechung des Kindes mit Standesfolge
    · 27.02.1958 · 0 Zitierungen
  3. 3
    BGE 79_II_1
    28.05.1953 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 44_II_17
    07.02.1918 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 01.03.2001 · 0 Zitierungen

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