Art. 179 ZPO

Beweiskraft öffentlicher Register und Urkunden

Öffentliche Register und öffentliche Urkunden erbringen für die durch sie bezeugten Tatsachen vollen Beweis, solange nicht die Unrichtigkeit ihres Inhalts nachgewiesen ist.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begriff der Echtheit einer Urkunde
    · 03.07.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Güterrechtliche Auseinandersetzung
    · 02.02.2018 · 4 Zitierungen
  • Arresteinsprache
    · 05.11.2019 · 2 Zitierungen
  • Arresteinsprache
    · 05.11.2019 · 2 Zitierungen

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