Art. 182 ZPO

Protokoll

Über den Augenschein ist Protokoll zu führen. Es wird gegebenenfalls mit Plänen, Zeichnungen, fotografischen und andern technischen Mitteln ergänzt.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Protokollierungspflicht für Augenscheine im Verwaltungsjustizverfahren (Art. 29 Abs. 2 BV)
    · 03.05.2016 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Forderung
    HG170238
    · 06.08.2020 · 0 Zitierungen
  • Beseitigung einer Buche
    ZB.2017.3
    · 12.05.2017 · 0 Zitierungen
  • Vaterschaft und Unterhalt
    · 07.04.2004 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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