Art. 346 ZPO

Rechtsmittel Dritter

Dritte, die von einem Vollstreckungsentscheid in ihren Rechten betroffen sind, können den Entscheid mit Beschwerde anfechten.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • vorsorgliche Verfügungssperre über Grundstücke / Anmerkung im Grundbuch
    · 03.06.2016 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Persönlichkeitsverletzung
    RB210008
    · 13.12.2022 · 1 Zitierungen
  • Vollstreckung
    RV190003
    · 08.07.2019 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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