Art. 348 ZPO
Ausnahmen
Nicht direkt vollstreckbar sind Urkunden über Leistungen:
- a. nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 ;
- b. aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht;
- c. nach dem Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993 ;
- d. aus dem Arbeitsverhältnis und nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 ;
- e. aus Konsumentenverträgen (Art. 32).
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schadenersatzpflicht wegen ungerechtfertigter vorsorglicher Verfügung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 27. Februar 2024 (BA240002-G)0 ZitierungenVB240004· 15.04.2024 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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