Art. 348 ZPO

Ausnahmen

Nicht direkt vollstreckbar sind Urkunden über Leistungen:
  1. a. nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 ;
  2. b. aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht;
  3. c. nach dem Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993 ;
  4. d. aus dem Arbeitsverhältnis und nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 ;
  5. e. aus Konsumentenverträgen (Art. 32).

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schadenersatzpflicht wegen ungerechtfertigter vorsorglicher Verfügung
    · 06.09.1962 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 27. Februar 2024 (BA240002-G)
    VB240004
    · 15.04.2024 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.