Art. 391 ZPO

Subsidiarität

Die Beschwerde ist erst nach Ausschöpfung der in der Schiedsvereinbarung vorgesehenen schiedsgerichtlichen Rechtsmittel zulässig.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
    · 02.02.2018 · 1 Zitierungen
  • Zuständigkeit des TAS
    · 15.06.2026 · 0 Zitierungen
  • 11.11.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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