Art. 3 ZUG

Unterstützungen

1 Unterstützungen im Sinne dieses Gesetzes sind Geld- und Naturalleistungen eines Gemeinwesens, die nach kantonalem Recht an Bedürftige ausgerichtet und nach den Bedürfnissen bemessen werden.
2 Nicht als Unterstützungen gelten:
  1. a. Sozialleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und deren Betrag nicht nach behördlichem Ermessen festgesetzt, sondern nach Vorschriften berechnet wird, insbesondere die Ergänzungsleistungen zur Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, gesetzlich oder reglementarisch geordnete Staats- und Gemeindebeiträge an Wohnungs‑, Ausbildungs- und Versicherungskosten Minderbemittelter und andere Beiträge mit Subventionscharakter;
  2. b. die von einem Gemeinwesen anstelle von Versicherten zu leistenden Mindestbeiträge an obligatorische Versicherungen. c. Beiträge aus besondern staatlichen und kommunalen Hilfsfonds;
  3. d. die Aufwendungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen;
  4. e. die Erfüllung von Steuerschulden durch ein Gemeinwesen;
  5. f. die Aufwendungen eines Gemeinwesens für die unentgeltliche Prozessführung;
  6. g. die Übernahme der Bestattungskosten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostentragung des Heimatkantons
    · 17.07.2013 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenersatzpflicht des Heimatkantons
    · 27.09.2010 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unterstützungsleistungen mit Subventionscharakter
    · 17.06.2016 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz
    · 20.11.2014 · 3 Zitierungen
  5. 5
    Unterstützung bei Heimkehr in die Schweiz
    · 17.09.2012 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Übernahme der Tarifdifferenzen aus der ausserkantonalen Hospitalisation von Personen des Asylrechts (Art. 20b Asylgesetz; Art. 41 Abs. 3 Krankenversicherungsgesetz)
    · 26.08.1998 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kostenersatz in der Unterstützungsangelegenheit X.________
    · 29.06.2006 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • Sozialhilfe (Kostenersatz nach Art. 16 ZUG)
    VB.2015.00294
    · 20.08.2015 · 4 Zitierungen
  • VB.2015.00294
    26.07.2013 · 4 Zitierungen

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