Art. 34 ZUG

Beschluss und Beschwerde

1 Anerkennt der fordernde Kanton die Einsprache nicht und wird diese nicht zurückgezogen, so muss er sie unter Angabe der Gründe und ausdrücklicher Anrufung dieses Artikels abweisen.
2 Der Abweisungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn der einsprechende Kanton nicht binnen 30 Tagen nach dem Empfang bei der zuständigen richterlichen Behörde des Kantons Beschwerde erhebt.
3 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostenersatzpflicht des Heimatkantons
    · 27.09.2010 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Richtigstellung des Unterstützungswohnsitzes eines dauernd nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnenden minderjährigen Kindes
    · 05.10.2023 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege
    · 22.05.2024 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz
    · 20.11.2014 · 4 Zitierungen
  5. 5
    Unterstützung bei Heimkehr in die Schweiz
    · 17.09.2012 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Innerkantonaler Unterstützungswohnsitz
    · 24.09.2010 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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