Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin (Ehefrau) und der Beschwerdegegner (Ehemann) heirateten 1970 und haben vier volljährige Kinder. Die Ehefrau betreute den Haushalt und arbeitete im familieneigenen Landwirtschaftsbetrieb mit, während der Ehemann als selbstständiger Landwirt und Inhaber eines Treuhand- und Beratungsbüros tätig war. Die Ehegatten lebten seit 2001 getrennt und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie sich dem Güterstand der Gütertrennung unterstellten und die güterrechtliche Auseinandersetzung nach den Bestimmungen ihres bisherigen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung vereinbarten.

Das Gerichtspräsidium schied die Ehe und regelte die güterrechtliche Auseinandersetzung, wobei der Ehemann zur Zahlung von Fr. 170'300.-- an die Ehefrau verpflichtet wurde. Die Ehefrau legte Berufung ein und verlangte eine Erhöhung der güterrechtlichen Ausgleichszahlung auf Fr. 1'573'028.55 und die Verweigerung der Teilung ihres Freizügigkeitsguthabens. Das Obergericht hob die Berufung teilweise auf und verpflichtete den Ehemann, der Ehefrau eine Ausgleichszahlung von Fr. 280'800.-- zu leisten.

Die Ehefrau beantragte vor dem Bundesgericht, die güterrechtliche Ausgleichszahlung auf Fr. 1'143'022.-- festzulegen und die Teilung ihres Freizügigkeitsguthabens zu verweigern. Sie machte geltend, dass der Ehemann ein hohes Nettovermögen besitze und sie nach der Scheidung erwerbstätig bleiben werde.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die güterrechtliche Auseinandersetzung und den Vorsorgeausgleich. Es stellte fest, dass die Ehegatten ihren Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung aufgelöst hatten und die Bewertung des Grundstücks [G.] streitig war. Das Gericht entschied, dass der Verkehrswert des Grundstücks nicht mit dem Steigerungserlös an der Zwangsversteigerung gleichzusetzen sei, sondern dass der mutmassliche Verkaufswert des Grundstücks und seiner Zugehör nach den allgemein gültigen Methoden der Liegenschaftsbewertung zu bestimmen sei.

Das Gericht befand, dass die Ermittlung eines Verkehrswertes von Fr. 1'275'555.90 unter…