Art. 122 ZGB

Grundsatz

Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 122 und 141 f. ZGB
    · 08.04.2003 · 206 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 73 BVG. - Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 73 BVG bejaht zur Beurteilung der zwischen einem Ehegatten und der Vorsorgeeinrichtung strittigen Frage, ob eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung an den andern…
    · 29.01.2002 · 172 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 30c Abs. 6 BVG: Berücksichtigung eines Vorbezugs bei der Teilung der Austrittsleistung nach Scheidung
    · 13.05.2002 · 103 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile bezüglich Vorsorgeregelung
    · 11.03.2004 · 78 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vorsorgefall "Teilinvalidität"
    · 15.05.2003 · 66 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 22 FZG: Massgebende Ehedauer für die Aufteilung des Vorsorgeguthabens bei Scheidung
    · 28.03.2006 · 64 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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