Art. 196 ZGB

Zusammensetzung

Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erfassung und Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände als Berechnungsgrundlage der Ersatzforderung
    · 30.11.1998 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag
    · 10.02.2012 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Güterrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Grundstück
    · 27.02.1997 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerde an das Bundesgericht; Beginn der Beschwerdefrist (Art. 100 Abs. 6 BGG)
    · 03.04.2009 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Güterrechtliche Auseinandersetzung
    · 07.07.1983 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 74_II_145
    30.09.1948 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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