Art. 196 ZGB
Zusammensetzung
Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Erfassung und Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände als Berechnungsgrundlage der Ersatzforderung16 Zitierungen
-
2Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag7 Zitierungen
-
3Güterrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Grundstück7 Zitierungen
-
4Beschwerde an das Bundesgericht; Beginn der Beschwerdefrist (Art. 100 Abs. 6 BGG)4 Zitierungen
-
5Güterrechtliche Auseinandersetzung4 Zitierungen
-
6BGE 74_II_1453 Zitierungen30.09.1948 · 3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Ehescheidung (Güterrecht)6 Zitierungen
-
Ehescheidung (Güterrecht)6 Zitierungen
-
Scheidungsfolgen (Güterrecht)6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.