Sachverhalt

Parteien: Beschwerdeführerin: [A. GmbH] , Beschwerdegegnerin: Stiftung [C.]

Vorinstanz: Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht

Bundesgericht: II. zivilrechtliche Abteilung

Datum des Urteils: 29. Oktober 2019

Sachverhalt:

  • Am 4. Januar 2019 stellte die Stiftung [C.] ein Konkursbegehren gegen die [D. GmbH] .
  • Am 9. Januar 2019 bezahlte die [D. GmbH] die Forderung samt Zinsen und Kosten.
  • Am 18. März 2019 wurden die Anteile der [D. GmbH] von [B.] übernommen, und der Firmenname wurde in [A. GmbH] geändert.
  • Am 19. März 2019 nahm [E.] die Vorladung zur Konkursverhandlung entgegen.
  • Am 2. April 2019 wurde der Konkurs über die [A. GmbH] ausgesprochen, da niemand zur Konkursverhandlung erschien.
  • Die [A. GmbH] reichte eine Beschwerde gegen das Konkurserkenntnis ein und legte die Abrechnung des Betreibungsamtes vom 9. Januar 2019 bei.
  • Das Appellationsgericht hob das Konkurserkenntnis auf, auferlegte der [A. GmbH] jedoch die Gerichtskosten von Fr. 600.-- und sprach keine Parteientschädigung zu.
  • Die [A. GmbH] reichte eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein, um die Kostenauflage aufzuheben.

Erwägungen

Die Beschwerde in Zivilsachen ist gegen den Entscheid einer Rechtsmittelbehörde, die als oberes kantonales Gericht über die Konkurseröffnung entschieden hat, zulässig (Art. 72 Abs. 2 lit. a, Art. 74 Abs. 2 lit. d und Art. 75 Abs. 2 BGG). Die Beschwerdeführerin ist als Schuldnerin vom Entscheid über die aufgehobene Konkurseröffnung wegen der Kostenauflage hinreichend berührt und daher zur Beschwerde berechtigt (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG).

Die Vorinstanz hat das Konkurserkenntnis aufgehoben, der Beschwerdeführerin jedoch die Verfahrenskosten auferlegt, da sie ihrer Pflicht zur Klärung des Sachverhaltes gegenüber dem Konkursgericht nicht nachgekommen sei. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die Behörden ihre Zahlung hätten berücksichtigen müssen, um ein Beschwerdeverfahren zu vermeiden.

Das Konkurserkenntnis kann innert zehn Tagen mit Beschwerde nach ZPO angefochten werden (Art. 174 Abs. 1 SchKG; Art. 319 lit. a ZPO). Die Prozesskosten werden nach…