Art. 255 ZPO
Untersuchungsgrundsatz
Das Gericht stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest:
- a. wenn es als Konkurs- oder Nachlassgericht zu entscheiden hat;
- b. bei Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung8 Zitierungen
-
2Konkurseröffnung über eine Aktiengesellschaft ohne vorgängige Betreibung; ersatzweise Überschuldungsanzeige durch die Revisionsstelle; Überschuldung; Rangrücktritt5 Zitierungen
-
3Verlängerung der Stundung1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
12 Zitierungen09.09.2014 · 12 Zitierungen
-
Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 192 SchKG)12 Zitierungen
-
Konkurseröffnung (Verfahrenskosten)6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.