Art. 255 ZPO

Untersuchungsgrundsatz

Das Gericht stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest:
  1. a. wenn es als Konkurs- oder Nachlassgericht zu entscheiden hat;
  2. b. bei Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung
    · 18.03.2021 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Konkurseröffnung über eine Aktiengesellschaft ohne vorgängige Betreibung; ersatzweise Überschuldungsanzeige durch die Revisionsstelle; Überschuldung; Rangrücktritt
    · 03.07.2024 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verlängerung der Stundung
    · 12.01.2024 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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